Zuschüsse und Gutscheine

Förderung der Familienerholung durch die kirchliche Stiftung "Lebensraum für die Familie" der Diözese Rottenburg-Stuttgart ab Kalenderjahr 2011

Diese Förderung erhalten Familien, die ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, bei einem Aufenthalt in einem Feriendorf des FEW der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., wenn ein Elternteil der römisch-katholischen (oder einer unierten) Kirche angehört.
Der Antrag muss vor Beginn des Aufenthaltes gestellt werden ! Sie erhalten mit unserem Anmeldeformular alle notwendigen Informationen.

I. Allgemeines
1. Die Förderung von Familienferien soll den Eltern mit ihren Kindern eine gemeinsame Erholung ermöglichen. Dadurch soll der Familienzusammenhalt gefestigt, die Erziehungskraft gestärkt und die Gesundheit der Familie vorbeugend erhalten werden.
2. Die Förderung soll kinderreichen und Familien in besonderen Lebenslagen (u. a. Teilfamilien sowie Familien mit behinderten Familienmitgliedern) zugute kommen.

 II. Finanzielle Förderung
1. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
2. Diözesanzuschüsse können Familien ab drei Kinder jährlich, ansonsten jedes zweite Jahr für eine Erholungsmaßnahme gewährt werden.
3. Gefördert werden Erholungsmaßnahmen von mindestens 7 Tagen an einem Ort; die Höchstförderdauer beträgt 14 Tage.
4. Zu den Familienmitgliedern zählen die Eltern oder ein Elternteil sowie deren Kinder oder Pflegekinder, sofern für sie gesetztliches Kindergeld gezahlt wird.
5. Den Zuschüssen zugrunde gelegt wird das monatliche Bruttoeinkommen der Eltern bzw. Pflegeeltern ohne gesetzliches Kindergeld, Landeserziehungsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Von diesem Einkommen wird eine Pauschale in Höhe von 20 %, bei Beamten 15%, abgezogen.
6. Bei monatlich unterschiedlichem Einkommen ist der Durchschnitt der letzten 6 Monate vor Antragstellung zugrunde zu legen.
7. Das so berechnete Einkommen darf bei Zwei-Eltern-Familien mit einem Kind 1.650,-- €, bei Ein-Eltern-Familien (Allein Erziehende) mit einem Kind 1.450,-- € nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 550,-- €.
8. Die Höhe des Zuschusses je Kind und Verpflegungstag (An- und Abreise = 1 Tag) beträgt 15,-- € bzw. 20,-- € für behinderte Kinder mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr.
9. Die Einkommensverhältnisse sind nachzuweisen.
10. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Erholungsmaßnahme zu stellen. 

Stand: 01.01.2011
 

 

Gutschein aus Anlass der Taufe ab 2009

 

Unsere Aktion „Taufgutschein“ ist inzwischen 10 Jahre alt und wird ab dem Jahr 2008 wesentlich verbessert: So kann er bereits beim ersten Kind eingelöst werden und ab der Taufe des dritten Kindes sogar ein zweites Mal.
Dies ist nur möglich, weil die Stiftung "Lebensraum für die Familie" der Diözese Rottenburg-Stuttgart uns bei der Finanzierung dieses Gutscheins unterstützt.
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir grundsätzlich die Einlösung nicht in den Sommerferien Baden-Württemberg vornehmen können, und dass die neue Regelung nur für Taufen ab dem Jahr 2008 gilt!

Wichtig: Sprechen Sie den Taufspender auf diesen Gutschein an, wenn er Ihnen diesen nicht aushändigt.  Bitte beachten Sie, dass der Taufgutschein nur für katholische Taufen aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart gültig ist!

 

Nützliche Infos